Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Angebote von Suchhunde Weber gelten folgende Bestimmungen:

 

Gruppenstunden (einschließlich Mantrailing und Kurse):

Die Anmeldung ist grundsätzlich über das Buchungssystem auf der Homepage vorzunehmen. Die Bezahlung ist vor dem Termin oder spätestens in bar vor Ort vorzunehmen.

Die Absage eines Termines durch Teilnehmende muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Geschieht dies nicht, wird der volle Teilnahmebetrag in Rechnung gestellt.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl oder anderen triftigen Gründen die Veranstaltung ohne Frist abzusagen. Besonders bei Mantrailing Veranstaltungen können kurzfristig wetterbedingt Änderungen vorkommen. Der Teilnahmebeitrag wird in diesem Fall nicht fällig. 

Einzelstunden:

Die Terminvereinbarung für eine Einzelstunde läuft individuell per E-Mail, WhatsApp oder mündlich. Die Bezahlung ist vor dem Termin oder spätestens in bar vor Ort vorzunehmen.

Die Absage eines Termines durch Teilnehmende muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Geschieht dies nicht, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor aus triftigen Gründen den vereinbarten Termin ohne Frist abzusagen. Der Beitrag wird in diesem Fall nicht fällig und es wird ein neuer Termin vereinbart.

Seminare/ Workshops:

Mit der Anmeldung bieten die Teilnehmer*innen der Veranstalterin den Abschluss des Vertrages rechtsverbindlich an. Die Anmeldung erfolgt über das Buchungssystem der Homepage, schriftlich oder per eMail. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Veranstalterin zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

Die Seminargebühr ist mit der Anmeldung fällig. Wir behalten uns vor, die Plätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs zu vergeben. Ist der Seminarbetrag nicht fristgerecht dem angegebenen Konto gutgeschrieben, steht es der Veranstalterin frei, den reservierten Platz neu zu vergeben, sofern keine Sonderregelungen vereinbart wurden.

Rücktritt durch die Teilnehmenden

Die Teilnehmenden können jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Veranstalterin. Im Falle des Rücktrittes kann die Veranstalterin Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.

Die Stornierungskosten betragen:
bis 6 Wochen vor Beginn: 30 % der Teilnahmegebühr, bis 4 Wochen vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr. Bei Rücktritt ab 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

Rücktritt durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin kann vom Vertrag zurücktreten: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich die Teilnehmer*innen vertragswidrig verhalten, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmenden gefährdet werden. Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Ausfall der Kursleiter*in unter Erstattung des anteiligen Teilnahmepreises.

 

Allgemeines:

Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Seminar-Detailinformation sowie der Seminarbeschreibung oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung. Die in der Seminarausschreibung genannten Inhalte sind nicht bindend und können auf den Teilnehmerkreis individuell abgestimmt werden.
Die Veranstalterin behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine wesentliche Änderung der Seminarausschreibung zu erklären, über die die Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert werden. In diesem Fall haben die Teilnehmer*innen das Recht, innerhalb von 14 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhalten unverzüglich die evtl. eingezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet.

Ausschluss durch die Veranstalterin

Hunde mit sichtbaren Gebrechen und Krankheiten wie Zwingerhusten o.ä. sowie läufige Hündinnen können von der aktiven Arbeit innerhalb des Seminars ausgeschlossen werden. Die Teilnahme am Seminar erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung der Teilnehmenden. Für Schäden, die durch den o.g. Hund verursacht werden, übernimmt der/die Halter*in die Haftung. Ebenso verpflichten sich die Hundehalter*innen, die Veranstalterin von Schadenansprüchen Dritter freizustellen wenn Schäden durch den oben genannten Hund entstehen.

Haftung der Veranstalterin

Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Sie haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunde herbeigeführt werden. Für Schäden, die durch den Hund eintreten, haben ausschließlich die Hundehalter*innen zu haften. Alle Übungen, die die Hundehalter*innen mit dem Hund durchführen, erfolgen auf eigenes Risiko. Für Schäden am Hund oder Halter*in während der Übungen kann bei der Veranstalterin oder der Betreiber*in der Einrichtung kein Regress eingefordert werden.

Mitwirkungspflichten

Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Veranstalterin zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.

Impf- und Versicherungsschutz

Die Teilnehmer*innen haben sicherzustellen, dass der Hund gegen Tollwut geimpft und eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und aktiv ist. Der Impfpass ist zum Seminar mitzubringen und bei Aufforderung vorzulegen.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

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