All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

Für die Ange­bo­te von Such­hun­de Weber gel­ten fol­gen­de Bestimmungen:

 

Grup­pen­stun­den (ein­schließ­lich Man­trai­ling und Kurse):

Die Anmel­dung ist grund­sätz­lich über das Buchungs­sys­tem auf der Home­page vor­zu­neh­men. Die Bezah­lung ist vor dem Ter­min oder spä­tes­tens in bar vor Ort vorzunehmen.

Die Absa­ge eines Ter­mi­nes durch Teil­neh­men­de muss min­des­tens 24 Stun­den vor­her erfol­gen. Geschieht dies nicht, wird der vol­le Teil­nah­me­be­trag in Rech­nung gestellt.

Die Ver­an­stal­te­rin behält sich das Recht vor, bei zu gerin­ger Teil­neh­mer­zahl oder ande­ren trif­ti­gen Grün­den die Ver­an­stal­tung ohne Frist abzu­sa­gen. Beson­ders bei Man­trai­ling Ver­an­stal­tun­gen kön­nen kurz­fris­tig wet­ter­be­dingt Ände­run­gen vor­kom­men. Der Teil­nah­me­bei­trag wird in die­sem Fall nicht fäl­lig. 

Ein­zel­stun­den:

Die Ter­min­ver­ein­ba­rung für eine Ein­zel­stun­de läuft indi­vi­du­ell per E‑Mail, Whats­App oder münd­lich. Die Bezah­lung ist vor dem Ter­min oder spä­tes­tens in bar vor Ort vorzunehmen.

Die Absa­ge eines Ter­mi­nes durch Teil­neh­men­de muss min­des­tens 24 Stun­den vor­her erfol­gen. Geschieht dies nicht, wird der vol­le Betrag in Rech­nung gestellt.

Die Ver­an­stal­te­rin behält sich das Recht vor aus trif­ti­gen Grün­den den ver­ein­bar­ten Ter­min ohne Frist abzu­sa­gen. Der Bei­trag wird in die­sem Fall nicht fäl­lig und es wird ein neu­er Ter­min vereinbart.

Seminare/ Work­shops:

Mit der Anmel­dung bie­ten die Teilnehmer*innen der Ver­an­stal­te­rin den Abschluss des Ver­tra­ges rechts­ver­bind­lich an. Die Anmel­dung erfolgt über das Buchungs­sys­tem der Home­page, schrift­lich oder per eMail. Der Ver­trag kommt mit der Annah­me durch die Ver­an­stal­te­rin zustan­de und bedarf kei­ner bestimm­ten Form.

Die Seminargebühr ist mit der Anmel­dung fällig. Wir behal­ten uns vor, die Plätze in der Rei­hen­fol­ge des Zah­lungs­ein­gangs zu ver­ge­ben. Ist der Semi­nar­be­trag nicht frist­ge­recht dem ange­ge­be­nen Kon­to gut­ge­schrie­ben, steht es der Ver­an­stal­te­rin frei, den reser­vier­ten Platz neu zu ver­ge­ben, sofern kei­ne Son­der­re­ge­lun­gen ver­ein­bart wurden.

Rücktritt durch die Teilnehmenden

Die Teil­neh­men­den können jeder­zeit vor Beginn der Leis­tung zurücktreten. Der Rücktritt hat schrift­lich zu erfol­gen. Maß­geb­li­cher Zeit­punkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeit­punkt des Ein­gan­ges bei der Ver­an­stal­te­rin. Im Fal­le des Rücktrittes kann die Ver­an­stal­te­rin Ersatz für die getrof­fe­nen Vor­keh­run­gen und für sei­ne Auf­wen­dun­gen verlangen.

Die Stor­nie­rungs­kos­ten betragen:
bis 6 Wochen vor Beginn: 30 % der Teilnahmegebühr, bis 4 Wochen vor Beginn: 50 % der Teilnahmegebühr. Bei Rücktritt ab 3 Wochen vor Beginn der Ver­an­stal­tung erfolgt kei­ne Rückerstattung. Nicht in Anspruch genom­me­ne Leis­tun­gen wer­den nicht erstattet.

Rücktritt durch die Veranstalterin

Die Ver­an­stal­te­rin kann vom Ver­trag zurücktreten: Ohne Ein­hal­tung einer Frist, wenn sich die Teilnehmer*innen ver­trags­wid­rig ver­hal­ten, ins­be­son­de­re das Ziel der Ver­an­stal­tung oder ande­re Teil­neh­men­den gefährdet wer­den. Bis zwei Wochen vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn, wenn die gebo­te­ne Min­dest­teil­neh­mer­zahl nicht erreicht wird. Bei Aus­fall der Kursleiter*in unter Erstat­tung des antei­li­gen Teilnahmepreises.

 

All­ge­mei­nes:

Leis­tungs­be­schrei­bung

Wel­che Leis­tun­gen ver­trag­lich ver­ein­bart sind, ergibt sich aus der Semi­nar-Detail­in­for­ma­ti­on sowie der Semi­nar­be­schrei­bung oder in den hier­auf Bezug neh­men­den Anga­ben in der Teilnahmebestätigung. Die in der Semi­nar­aus­schrei­bung genann­ten Inhal­te sind nicht bin­dend und können auf den Teil­neh­mer­kreis indi­vi­du­ell abge­stimmt werden.
Die Ver­an­stal­te­rin behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sach­lich berech­tig­ten, erheb­li­chen und nicht vor­her­seh­ba­ren Gründen eine wesent­li­che Änderung der Semi­nar­aus­schrei­bung zu erklären, über die die Teil­neh­mer vor Antritt der Ver­an­stal­tung infor­miert wer­den. In die­sem Fall haben die Teilnehmer*innen das Recht, inner­halb von 14 Tagen von der Ver­an­stal­tung zurückzutreten und erhal­ten unverzüglich die evtl. ein­ge­zahl­te Teilnahmegebühr zurückerstattet.

Aus­schluss durch die Veranstalterin

Hun­de mit sicht­ba­ren Gebre­chen und Krank­hei­ten wie Zwin­ger­hus­ten o.ä. sowie läufige Hündinnen können von der akti­ven Arbeit inner­halb des Semi­nars aus­ge­schlos­sen wer­den. Die Teil­nah­me am Semi­nar erfolgt auf eige­nes Risi­ko und eige­ne Ver­ant­wor­tung der Teil­neh­men­den. Für Schäden, die durch den o.g. Hund ver­ur­sacht wer­den, übernimmt der/die Halter*in die Haf­tung. Eben­so ver­pflich­ten sich die Hundehalter*innen, die Ver­an­stal­te­rin von Schadenansprüchen Drit­ter frei­zu­stel­len wenn Schäden durch den oben genann­ten Hund entstehen.

Haf­tung der Veranstalterin

Die Ver­an­stal­te­rin haf­tet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wer­den. Sie haf­tet nicht für Schäden, die von Drit­ten und deren Hun­de herbeigeführt wer­den. Für Schäden, die durch den Hund ein­tre­ten, haben aus­schließ­lich die Hundehalter*innen zu haf­ten. Alle Übungen, die die Hundehalter*innen mit dem Hund durchführen, erfol­gen auf eige­nes Risi­ko. Für Schäden am Hund oder Halter*in während der Übungen kann bei der Ver­an­stal­te­rin oder der Betreiber*in der Ein­rich­tung kein Regress ein­ge­for­dert werden.

Mit­wir­kungs­pflich­ten

Die Teilnehmer*innen sind ver­pflich­tet, bei Leistungsstörungen Schäden zu ver­mei­den oder gering zu hal­ten. Bean­stan­dun­gen haben unverzüglich gegenüber der Ver­an­stal­te­rin zu erfol­gen, andern­falls sind jed­we­de Ansprüche ausgeschlossen.

Impf- und Versicherungsschutz

Die Teilnehmer*innen haben sicher­zu­stel­len, dass der Hund gegen Toll­wut geimpft und eine Hun­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen und aktiv ist. Der Impf­pass ist zum Semi­nar mit­zu­brin­gen und bei Auf­for­de­rung vorzulegen.

Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestimmungen

Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen hat nicht die Unwirk­sam­keit des gesam­ten Ver­tra­ges zur Folge.

 

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